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    Hausverwaltung

    Winterdienst München: Streupflicht rechtssicher organisieren

    Moritz Schreiner
    von Moritz SchreinerGründer & Geschäftsführer
    02. April 2026 8 Min. Lesezeit
    Winterdienst München: Streupflicht rechtssicher organisieren

    Glatteis, Schneefall und Eisregen halten in München jeden Winter Eigentümer und Hausverwaltungen in Atem. Die Streu- und Räumpflicht ist gesetzlich klar geregelt – und Missachtung kann teuer werden. Ein professioneller Winterdienst sichert Bewohner und Vermieter gleichermaßen ab.

    Wer ist verantwortlich?

    Grundsätzlich obliegt die Räum- und Streupflicht der Stadt München. Per Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter überträgt die Stadt diese Pflicht jedoch auf die Eigentümer der Anliegergrundstücke. Diese können sie wiederum an Mieter (per Mietvertrag) oder professionelle Dienstleister weitergeben.

    Wichtig: Selbst bei Übertragung an den Mieter bleibt die Kontrollpflicht beim Vermieter. Im Schadensfall haftet bei nachweislich fehlender Kontrolle die Hausverwaltung mit.

    Räum- und Streuzeiten in München

    Laut städtischer Verordnung müssen Gehbahnen werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Bei Bedarf auch mehrfach täglich.

    Welche Flächen müssen geräumt werden?

    • Gehweg vor dem Grundstück: in voller Breite, mindestens 1,00 m
    • Zugang zum Hauseingang: in voller Breite
    • Zugang zu Mülltonnen und Briefkästen
    • Zufahrten zu Tiefgaragen und Stellplätzen
    • Notausgänge und Fluchtwege: uneingeschränkt
    • Bei Mehrfamilienhäusern: alle gemeinschaftlich genutzten Außenbereiche

    Streumittel: Was ist erlaubt?

    In München ist die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Erlaubt sind:

    • Splitt (Körnung 1–3 mm)
    • Sand
    • Lavagranulat
    • Spezielle Auftaugranulate (umweltverträglich)

    Ausnahme: An gefährlichen Stellen wie Treppen, starkem Gefälle oder bei Eisregen ist Salzeinsatz zulässig. Auf Privatgrundstücken (Tiefgarageneinfahrten) gibt es keine Beschränkungen.

    Professioneller Winterdienst: Was leistet er?

    Ein qualifizierter Dienstleister bietet:

    • 24/7-Bereitschaft: während der gesamten Saison (1.11. bis 31.3.)
    • Wettermonitoring: mit eigenem Meteorologen-Service
    • Eigenständige Anfahrt: ohne Einzelauftrag
    • Lückenlose Dokumentation: mit GPS, Foto und Zeitstempel
    • Versicherungsschutz: mit hoher Deckungssumme
    • Frühjahrsreinigung: der Streumittel-Rückstände im März/April

    Kosten für Münchner Objekte (Saisonpauschale)

    ObjektgrößePauschale Saison
    Einfamilienhaus350–600 €
    Wohnung mit kurzem Gehweg280–450 €
    MFH 8 WE800–1.400 €
    MFH 16 WE1.300–2.200 €
    Gewerbeobjekt mittel2.000–4.500 €

    Haftung im Schadensfall

    Stürzt ein Fußgänger auf nicht geräumtem Gehweg, drohen:

    • Schmerzensgeld (oft 5.000–25.000 €)
    • Verdienstausfall
    • Heilbehandlungskosten
    • Bei Dauerfolgen: lebenslange Rente

    Eine korrekt geführte Dokumentation des Winterdienstes ist im Prozess das wichtigste Beweismittel. Ohne sie verliert der Vermieter regelmäßig.

    Vertragstipps für Hausverwaltungen

    • Saisonvertrag: mit klar definierten Leistungen
    • Reaktionszeit: maximal 2 Stunden nach Schneefallbeginn
    • Schadensanzeige-Klausel: mit definierter Meldefrist
    • Versicherungsnachweis: über mind. 5 Mio. € Deckung
    • Reklamationsmanagement: mit fester Hotline

    Münchner Winter: Was die Stadt einzigartig macht

    Die Streupflicht in München ist über die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Straßenreinigungsverordnung der Landeshauptstadt München) geregelt. Sie unterscheidet sich in Details von anderen bayerischen Städten:

    • Streusalzverbot: auf Gehwegen ist in München konsequenter durchgesetzt als in vielen Umlandgemeinden – das Baureferat kontrolliert stichprobenartig.
    • Föhnlagen: führen zu plötzlichem Tauwetter mit anschließender Blitzeisbildung – ein 24/7-Bereitschaftsdienst mit lokalem Wettermonitoring ist Pflicht.
    • Verdichtete Stadtteile: wie Schwabing, Maxvorstadt, Glockenbach und Haidhausen mit schmalen Gehwegen verlangen Handarbeit statt Maschinen.
    • Hanglagen: in Bogenhausen, Solln, Harlaching und Pasing: erhöhte Sturzgefahr, höhere Streuintensität.
    • Tramhaltestellen und U-Bahn-Eingänge: als Anliegerflächen: Hier gelten verschärfte Anforderungen an Reaktionszeit.

    Das Amtsgericht München entscheidet bei Sturzverfahren regelmäßig zugunsten der Geschädigten, wenn die Räumdokumentation lückenhaft ist. GPS-Tracking und Foto-Protokoll sind in München faktisch zum Standard geworden.

    Fazit

    Winterdienst ist keine Nebensache, sondern Kerncompliance jeder Hausverwaltung. PropClean bietet in München einen 24/7-Winterdienst mit GPS-Dokumentation, Wettermonitoring und voller Haftungsübernahme – planungssicher und rechtskonform.

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    Unsere Teams betreuen Hausverwaltungen, Eigentümer und Büromanagements in allen 25 Stadtbezirken der Landeshauptstadt München sowie im gesamten Großraum.

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